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   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 135/87 (https://dejure.org/1988,17462)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Androniki Vlachou gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Auswahlverfahren - Durchführung eines Urteils des Gerichtshofes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.02.1986 - 143/84

    Vlachou / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    Die Besetzung des genannten Dienstpostens war bereits Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 1 gewesen.

    - festzustellen, daß sie einen Anspruch auf die in Rede stehende Planstelle LA 5/LA 4 der griechischen Übersetzungsabteilung des Rechnungshofs habe, 1 - Urteil des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84, Androniki Vlachou/Rechnungshof, Slg. 1986, 473.

    Der Beklagte hält die Klage für unzulässig, da sie im wesentlichen die Auslegung des genannten Urteils des Gerichtshofs vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 betreffe.

    Wenn sich auch ein Teilbereich der hier vorliegenden Rechtsfragen, nämlich die Frage, welche Folgen aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 2 zu ziehen sind, im Wege eines Auslegungsverfahrens gemäß Artikel 40 der Satzung beziehungsweise gemäß Artikel 102 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes hätte klären lassen, so kann in dem Umstand, daß hier eine besondere Verfahrensart zusätzlich zur Verfügung stehen könnte, nicht die Folge hergeleitet werden, daß die normalen Rechtsbehelfe der Klägerin nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Wenn auch die Klage hinsichtlich der Durchführung des Urteils vom 6. Februar 1986 in der Rechtssache 143/84 von vornherein nicht sehr aussichtsreich erschienen sein mag, so kann man der Klägerin dennoch nicht das Interesse absprechen, gerichtlich prüfen zu lassen, ob der Übergang von einem Auswahlverfahren innerhalb des Organs zu einem Auswahlverfahren innerhalb der Organe zulässig war.

  • EuGH, 30.10.1974 - 188/73

    Grassi / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    3) Der Beklagte trägt seine eigenen Kosten." 5 - Siche das Urteil des Gerichtshofs vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Daniele Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099.
  • EuGH, 09.02.1984 - 316/82

    Kohler / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    In einer solchen Situation muß die Anstellungsbehörde erneut in der Lage sein, darüber zu befinden, welche Art von Auswahlverfahren sie für zweckmäßig hält, um ihr eine Auswahlmöglichkeit zu sichern, die eine den Erfordernissen der zu besetzenden Stelle am ehesten entsprechende Einstellung gewährleistet 4.21. Wenn man noch weiter berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch die in einer Bekanntgabe einer freien Planstelle enthaltenen Voraussetzungen aus triftigen Gründen annulliert und durch eine berichtigte Bekanntgabe ersetzt 3 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Jeannette Fux/Kommission, Slg. 1969, 145; Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Nelly Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641.
  • EuGH, 25.11.1976 - 123/75

    Küster / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    - Siehe das Urteil des Gerichtshofs vom 25. November 1976 in der Rechtssache 123/75, Bertold Küster/Europäisches Parlament, Slg. 1976, 1701.
  • EuGH, 24.06.1969 - 26/68

    Fux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 135/87
    In einer solchen Situation muß die Anstellungsbehörde erneut in der Lage sein, darüber zu befinden, welche Art von Auswahlverfahren sie für zweckmäßig hält, um ihr eine Auswahlmöglichkeit zu sichern, die eine den Erfordernissen der zu besetzenden Stelle am ehesten entsprechende Einstellung gewährleistet 4.21. Wenn man noch weiter berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auch die in einer Bekanntgabe einer freien Planstelle enthaltenen Voraussetzungen aus triftigen Gründen annulliert und durch eine berichtigte Bekanntgabe ersetzt 3 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 26/68, Jeannette Fux/Kommission, Slg. 1969, 145; Urteil vom 9. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 316/82 und 40/83, Nelly Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641.
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